Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
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resources:statute [2013-01-25 09:29] frank [Diskussion] |
resources:statute [2013-02-20 19:34] (aktuell) tux |
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| - | ALT: Fassung vom 2012-05-06 hier und auch als {{:resources:2012-05-06_satzung_2.pdf|PDF}}. | + | Aktuelle Satzung vom {{:resources:satzung_2013-01-24.pdf|2013-01-24}}. |
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| + | Alte Fassungen: | ||
| + | * {{:resources:2012-05-06_satzung_2.pdf|Stand 2012-05-06}}. | ||
| ====== Präambel ====== | ====== Präambel ====== | ||
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| (2) Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins angekündigt wurde. | (2) Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins angekündigt wurde. | ||
| - | (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an FoeBuD e.V., der es ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat. | + | (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an digitalcourage e.V., der es ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat. |
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| (4) Ein ermäßigter Beitragssatz in Höhe von 10,00 € pro Monat wird für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Wehr- und Wehrersatzdienstleistende sowie Rentner auf Antrag gegen einen entsprechenden Nachweis gewährt. Der Nachweis zur Inanspruchnahme der Ermäßigung ist unaufgefordert jährlich oder nach Ablauf der Gültigkeit eines vormals erbrachten Nachweises beim Schatzmeister einzureichen. | (4) Ein ermäßigter Beitragssatz in Höhe von 10,00 € pro Monat wird für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Wehr- und Wehrersatzdienstleistende sowie Rentner auf Antrag gegen einen entsprechenden Nachweis gewährt. Der Nachweis zur Inanspruchnahme der Ermäßigung ist unaufgefordert jährlich oder nach Ablauf der Gültigkeit eines vormals erbrachten Nachweises beim Schatzmeister einzureichen. | ||
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| + | **NEU (4)** ... | ||
| (5) Der Beitrag für Fördermitglieder wird individuell vom Vorstand mit den jeweiligen Fördermitgliedern ausgehandelt und auf der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt. Bei natürlichen Personen dienen Abs. 3 und Abs. 4 als Richtlinie. | (5) Der Beitrag für Fördermitglieder wird individuell vom Vorstand mit den jeweiligen Fördermitgliedern ausgehandelt und auf der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt. Bei natürlichen Personen dienen Abs. 3 und Abs. 4 als Richtlinie. | ||