(Stand 2022-04-19)
Es gilt eine 2G-Regelung. Folgende Personen haben Zugang:
- geimpfte und genesene Personen
- Personen, die sich nicht impfen lassen können (Nachweis erforderlich)
- Kinder unter 5 Jahren
Die aufgezählten Personen müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, keine Abstände einhalten und es besteht keine Begrenzung der Personenkapazität.
Wegfall der Kontaktverfolgung:
Der Eintrag in die Anwesenheitsliste bzw. das Einchecken per Corona-Warnapp ist nicht mehr nötig.
Veranstaltungen:
Bei Veranstaltungen werden keine weitere Maßnahmen ergriffen.