(Stand 2022-04-19)

Es gilt eine 2G-Regelung. Folgende Personen haben Zugang:

  • geimpfte und genesene Personen
  • Personen, die sich nicht impfen lassen können (Nachweis erforderlich)
  • Kinder unter 5 Jahren

Die aufgezählten Personen müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, keine Abstände einhalten und es besteht keine Begrenzung der Personenkapazität.

Wegfall der Kontaktverfolgung:
Der Eintrag in die Anwesenheitsliste bzw. das Einchecken per Corona-Warnapp ist nicht mehr nötig.

Veranstaltungen:
Bei Veranstaltungen werden keine weitere Maßnahmen ergriffen.

Kommentare geschlossen.